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Trinkwasserverordnung: Vermieter tragen auch beim Wasser Verantwortung

Die Trinkwasserverordnung dient dazu, Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden infolge von verunreinigtem Trinkwasser zu schützen. Im Wasser können sich z.B. Legionellen ansiedeln. Das sind Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung verursachen können.

Adresse und Kontakt

Bachmayer GmbH
Im Kressgraben 37
74257 Untereisesheim

T (0 71 32) 99 82-0
info@bachmayer.eu

Seit Ende 2013 sind Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieter über noch im Haus installierte Bleileitungen zu informieren. Um dem dann geltenden, äußerst niedrigen Bleiwert für Trinkwasser gerecht zu werden, ist jedoch ein Auswechseln der Bleileitungen notwendig.

Die Trinkwasserverordnung ist für jeden Immobilieneigentümer von Relevanz, der im gewerblichen Rahmen – also etwa dem Vermieten – Wasser zur Verfügung stellt. Mehrfamilienhäuser verfügen in den meisten Fällen über eine zentrale Warmwasseranlage, sodass auch deren Vermieter sich nach der Verordnung richten müssen. Das gleiche gilt für Wohnungseigentümer.


Verpflichtungen entsprechend der Trinkwasserverordnung

Verwalter oder Vermieter von Gebäuden haben damit für folgende Aufgaben Sorge zu tragen:
  • Anzeigepflicht:
    Das Gesundheitsamt muss über den Bestand an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen und über Änderungen in Bausubstanz oder Betrieb in Kenntnis gesetzt werden.
  • Prüfpflicht:
    Einmal im Jahr müssen an charakteristischen und relevanten Orten der Anlage durch anerkannte Labore Wasserproben entnommen werden.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Die Konzentration zur Anwendung gekommener Aufbereitungsstoffe muss dokumentiert werden. Diese Dokumentation müssen die Mieter auf Nachfrage regelmäßig einsehen können.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Mieter müssen über Erkenntnisse zur Qualität des zur Verfügung gestellten Trinkwassers auf dem Schriftweg oder über Aushänge im Haus informiert werden.
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Legionellen gefährden die Gesundheit

Der Grund für die Trinkwasserverordnung ist, dass kleinste Mengen von Legionellen im Grund- und damit auch im Trinkwasser zu finden sind. Wurden Warmwasserbereitungsanlagen auf eine zu niedrige Temperatur (30 bis 45 °C) eingestellt oder steht das Wasser in der warmen Jahreszeit eine Weile in den Leitungen, können die Bakterien sich vermehren und Keime entwickeln, die Krankheiten verursachen. Ist die Lunge betroffen, kann es zum Auftreten der lebensbedrohlichen Legionärskrankheit kommen.
Legionellenhaltiges Wasser führt nicht grundsätzlich bei Kontakt zu einer Gefährdung der Gesundheit. Die Gefahr einer Erkrankung besteht erst, wenn Wasser, in dem sich Legionellen befinden, als Aerosol eingeatmet wird – etwa als Inhalation beim Duschen, aus Klimaanlagen, beim Benutzen des Rasensprengers oder im Whirlpool. Ist das Immunsystem nicht beeinträchtigt, gefährdet das reine Trinken von mit Legionellen belastetem Wasser die Gesundheit nicht.

Rigorose Rechtslage

Das Einhalten der Verpflichtungen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden: Das Abgeben von die Gesundheit gefährdendem Trinkwasser an Mieter kann eine Geld- oder gar Haftstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Bereits das bloße Verletzen der obigen Verpflichtungen oder die nachlässige Instandhaltung der eigenen Anlage ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann.

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Die Trinkwasserverordnung schützt vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Wasser. Es können u.a. Legionellen auftreten – Bakterien, die eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

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