Haus eines Selbstversorgers mit Solarmodulen auf dem Dach.

Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­se­tz: Das gilt beim Hei­zungs­wech­sel

Weniger Abhängigkeit von Energieimporten, mehr Schutz vor Preissteigerungen und die Senkung des CO₂-Ausstoßes: Das sind die Ziele der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen, die beim Einbau einer Heizung zu beachten sind. 

Hier er­fah­ren Sie, was die No­vel­le des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) für Sie als Ei­gen­tü­mer eines be­stehen­den Ge­bäu­des bzw. ei­ner Ei­gen­tums­woh­nung oder als Bau­herr eines Neu­baus kon­kret be­deu­tet.

Denn ab 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.

Wel­che Hei­zungs­tech­no­lo­gi­en kom­men in­fra­ge?

  • Anschluss an ein Wärmenetz 
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Biomasseheizung wie z. B. Pellets, Holz, Hackschnitzel
  • Stromdirektheizung nur in sehr gut gedämmten Gebäuden
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett deckt
  • Hybridheizungen auf Basis von 65 Prozent Erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen 
  • Gas- oder Ölheizung, sofern sie mind. 65 Prozent erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden können. Diese gilt nicht, wenn die Heizung auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (sog. H2-Ready) und ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff in Ihrer Gemeinde vorliegt.
  • Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem Nachweis).
Alte Ölheizung in einem Heizungskeller mit vergittertem Fenster.

Was wird aus be­stehen­den Gas- und Öl­hei­zun­gen?

Ihre bestehende Heizungsanlage können Sie weiterhin betreiben, solange sie sich noch reparieren lässt. 

Erst wenn keine Reparatur mehr möglich ist, kann in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung, d.h. dem möglichen Anschluss an ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz (bis Mitte 2026 für Kommunen über 100.000 Einwohnern beziehungsweise 2028) auch weiterhin eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.

Wel­che För­der­mög­lich­kei­ten gibt es?

  • Die Grundförderung beträgt 30 Prozent 
  • Maximal sind 70 Prozent Förderung der Kosten für den Heizungstausch möglich.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro. 
  • Auch für die erste Wohneinheit in Mehrparteienhäusern sind maximal 30.000 Euro förderfähig. Bei weiteren Wohneinheiten werden höhere Kosten gefördert.   
  • Eine Förderung von weiteren 30 Prozent ist möglich, wenn das jährlich zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei 40.000 Euro liegt.
  • Bis Ende 2028 erhalten Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, aber ihre funktionsfähige fossile Heizung austauschen wollen, einen Bonus von 20 Prozent. Anschließend sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.

Was ist bei ei­ner Gas­eta­gen­hei­zung zu be­ach­ten?

Beim Einbau einer Gasetagenheizung muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden, ob die Wärmeversorgung künftig über eine zentrale Heizungsanlage oder weiter pro Wohneinheit erfolgen soll. 

  • Wird die Heizung zentralisiert, müssen alle Heizungen schrittweise angeschlossen werden. 
  • Bleibt die Heizung dezentral, müssen neu eingebaute Etagenheizungen zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Was wird au­ßer­dem ge­för­dert?

Zur Erhöhung der Energieeffizient einer Immobilie wird ferner das Dämmen von Außenwänden und Dach oder die Optimierung von Lüftungsanlagen gefördert mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten gefördert. 

Wichtig: Die Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch und für Energieeffizienzmaßnahmen lassen sich addieren.

Was Sie bei der Ent­schei­dung für die neue Hei­zung be­ach­ten soll­ten.

Folgende Gesamtbilanz ist entscheidend für die Bewertung der künftigen Heizkosten: 

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ICON gestapelte Münzen

Anschaffungskosten der neuen Heizung 

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ICON Abgehakte Aufgaben

Mögliche Förderung 

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ICON Eurozeichen

Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage. 

Wir als Energieexperten stellen diese Wirtschaftlichkeitsberechnung für Sie an. 

  • Das neue GEG-Fak­ten-Bla­tt

    Hier zum Download verfügbar

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Ihr Weg zur neuen Heizanlage
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Heizungs-Anfrage
Steffen Bachmayer, Geschäftsführer und Inhaber des SHK-Handwerksbetriebs Bachmayer GmbH in Untereisesheim bei Heilbronn.

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Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Sie hier.

Bildmontage Energieuhr und erneuerbare Energien.

Hei­zungs­tausch

Als Immobilienbesitzer haben sich bestimmt schon gefragt, ob Sie einen Heizungstausch vornehmen sollten. Bevor Sie einen Fachmann hinzuziehen, ist eine grundlegende erste Beurteilung des Zustands Ihrer Heizung auch anhand unserer Checkliste möglich.

Checkliste Heizungstausch
Sonne und Himmel

Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en

Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, hat die Qual der Wahl. Er kann auf bewährte Technik setzen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas arbeitet. Er kann aber auch auf regenerative Energien, zukunftsweisende Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie und den innovativen Energie-Manager SolvisMax bauen. 

Erneuerbare Energien
Kundengespräch vor einer Heizungsanlage von Senertec.

För­de­run­gen

Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.

Förderungen